Leitlinien für Qualität, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz am Arbeitsplatz

 

„Qualität, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz am Arbeitsplatz  gehören zum Selbstverständnis unseres Unternehmens und leisten einen wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg.“

 

  1. Wir sind überzeugt, dass gesunde Menschen in einer gesunden Umwelt unser höchstes Gut sind. Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für unser Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und damit für den wirtschaftlichen Erfolg und für die Sicherung der Arbeitsplätze.
    Eine gute Arbeitsqualität, die Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, sowie die Anlagensicherheit, sind daher unsere grundlegenden Ziele.
  2. Wir wollen das Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein sowie das sichere Arbeiten fördern.
  3. Wir wollen Umweltbelastungen, sowie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vermeiden oder verringern.
  4. Wir fordern alle Beschäftigten auf, Vorschläge zur Qualitäts- und Prozessoptimierung, Unfall- und Schadensverhütung, zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes sowie des Schutzes der Umwelt einzubringen.
    Die Unternehmensleitung wird die Vorschläge in aufgeschlossener Weise abwägen, prämieren und gegebenenfalls umsetzen.
  5. Wir überprüfen kontinuierlich alle unsere Aktivitäten hinsichtlich der Auswirkungen auf die Arbeitsqualität, Arbeitssicherheit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz.
  6. Wir führen einen offenen Dialog mit unseren Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und den Behörden.

Wir verpflichten daher alle Führungskräfte und Beschäftigten, die gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Vorgaben zur Qualitätssicherung sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz jederzeit einzuhalten. Sie sollen ihre Gesundheit und die der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen. Sie sollen bei allen betrieblichen Handlungen darauf achten, dass Umweltverschmutzungen, Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert werden. Die Geschäftsleitung stellt die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung.

 

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